Google haftet vorerst nicht für Markenrechtsverletzung

Der europäische Gerichtshof hat nochmals bestätigt, dass Google nicht haftbar gemacht werden kann, wenn ein Werbetreibender bei Google AdWords mit Keywords von Mitbewerbern werbe und dadurch gegen das Markenrecht verstoße.  

Die Richter begründeten dies damit, dass Google schließlich nicht die eigenen Produkte bewerbe, sondern lediglich den AdWords-Dienst zur Verfügung stelle.  Jedoch wird noch geprüft, in wie weit Google eine Kontrollmöglichkeit hat, um die eingestellten Keywords in den Werbeanzeigen zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliege. Falls dies dem Suchmaschinenbetreiber nachgewiesen werden kann, wird dieser für die Markenrechtsverletzung ebenfalls haftbar gemacht.

Vorerst müssen die Kläger, darunter Unternehmen wie Louis Vuitton, wegen der Verletzung des Markenrechts direkt gegen die werbenden Mitbewerber juristisch vorgehen, um die Anzeigen zu stoppen.

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